Akkus im Flieger mitnehmen – was Sie beachten müssen

Der Urlaub steht bevor und natürlich kommt die Drohne mit, gut verstaut im Handgepäck. Am Flughafen dann das böse Erwachen: Am Check-in müssen die Akkus aus dem Gepäck, an der Sicherheitskontrolle sollen große Akkus sogar in den Müll. Maximal zwei Akkus können mit an Bord. Kein Einzelfall, sondern neue Regel.

Lithium-Akkus sind starke Energieträger, die ihre Leistung aber auch mal unkontrolliert abgeben können – Brände, Kurzschlüsse und extremer Rauch sind die Folge. Die Luftfahrt hat reagiert und deshalb die Mitnahme von Lithium-Akkus limitiert.

Aktuelles Regelblatt der Fluggesellschaft ausdrucken und mitnehmen

Seit April dieses Jahres gilt die neue Gefahrenstoffverordnung. Der Luftfahrtverband ICAO hat versucht, eine freundliche Regelung zu finden, allerdings ist es doch etwas kompliziert geworden. Daher kommt es immer wieder zu Diskussionen am Flughafen. Wer seine Drohne mitnehmen, aber unangenehme Diskussionen oder gar den Verlust der teuren Akkus vermeiden will, sollte also unbedingt informiert sein.

Welche Regeln gelten für Drohnen Akkus?

Wenn die Lithium-Ionen-Batterie eingebaut ist, darf die Drohne auch im aufgegebenen Gepäck fliegen.

Wenn die Lithium-Ionen-Batterie jedoch über 100 Wh (Wh = Wattstunde) verfügt und eingebaut ist, muss die Drohne ausschließlich im Handgepäck fliegen. Die Bestimmungen für maximale Ausmaße und maximales Gewicht für Handgepäck müssen zusätzlich beachtet werden.

Ersatzbatterien müssen immer im Handgepäck transportiert werden. Bei der Batterie bis zu 100 Wh ist eine maximale Stückzahl nicht definiert. Die Definition lautet „zum persönlichen Gebrauch“. Lufthansa gibt auf Nachfrage an, bis zu fünf Batterien seien in Ordnung. Die Batterien müssen gegen Kurzschluss gesichert sein, beispielsweise durch Abkleben der Kontakte, oder einzeln verpackt werden.

Haben die Ersatzbatterien mehr als 100 Wh und bis zu 160 Wh, ist bei Lufthansa die Mitnahme von maximal zwei Batterien pro Passagier gestattet. Jedoch sagt die Verordnung zu dieser Akkugröße, dass es grundsätzlich einer Zustimmung der Fluggesellschaft bedarf. So ist es auch bei Condor .

Daher als Tipp:

  • Vor der Fahrt zum Flughafen die Regeln der Fluggesellschaft ausdrucken
  • Kontakte der Akkus immer sichern oder abkleben
  • Ersatz-Akkus ins Handgepäck
  • Unter 100 Wh maximal fünf Akkus mitnehmen
  • Über 100 Wh bis160 Wh maximal zwei Akkus mitnehmen

Batterieregeln gelten nur für Elektronikartikel

Der Transport von Lithium im Flugzeug ist aufgrund der Brandgefahr grundsätzlich verboten worden. So darf man beispielsweise Hoover Boards oder Elektrofahrräder in Passagierflugzeugen nicht mehr mitnehmen.

Die aufgeführten Regeln gelten nur für Elektronikartikel wie Drohnen , Laptops, Videokameras oder medizinische Geräte im Handgepäck. Die Regel fordert zudem, dass der Flugzeugführer über die Gefahrengüter informiert wird. Daraus wird deutlich, wie kritisch die Luftfahrtbehörden Lithium-Akkus einstufen.

Bei Reisen ins Ausland lokale Regeln beachten

Wer mit der Drohne ins Ausland reist, muss zusätzlich die lokalen Regeln beachten. Einige Länder verweigern das Einführen von Drohnen völlig. Aber auch die Regeln für Lithium-Akkus können variieren. Um nicht zu riskieren, dass Teile der Drohne im Ausland bleiben, müssen die Regeln des Landes ebenfalls beachtet werden. Drohnen-Besitzer sollten sich auch hier vorab umfassend informieren.