Microsoft bestätigt: Windows 10-Zwangsdownload geht zu weit

Microsoft hat infolge einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und bestätigt damit: die Zwangsdownloads von Windows 10 sind unzulässig.

Windows 10 Zwangsdownloads: Microsoft gibt Unterlassungserklärung ab

Im Rechtsstreit mit MicrosoftJetzt die neuesten Office Produkte entdecken! hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen Sieg gegen das Windows-Unternehmen errungen. Microsoft hat jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und verpflichtet sich damit, keine Zwangsdownloads von Windows 10 mehr vorzunehmen. Genau dagegen hatte die Verbraucherzentrale im Dezember 2015 geklagt.

Um die Verbreitung von Windows 10 zu beschleunigen, hatte Microsoft das Update damals auf Systemen mit Windows 7 und Windows 8.1 automatisch heruntergeladen – ohne Nutzer vorher um Einverständnis zu fragen. Rund 6 GByte an Daten landeten so ungefragt auf der FestplatteJetzt die neuesten Schnäppchen bei Saturn entdecken!.

Microsoft nimmt Gerichtsurteil vorweg

Gegen diese Praxis hatte die Verbraucherzentrale vor dem Landgericht München geklagt. Eine gerichtliche Entscheidung hat MicrosoftDie neuesten Infos zu Windows 10 entdecken! nun mit der Unterlassungserklärung aber vorweggenommen. Die Verbraucherzentrale verbucht das als Erfolg, kritisiert aber auch das Vorgehen Microsofts: „Microsoft hat sich mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung viel Zeit gelassen und damit eine schnelle gerichtliche Klärung unnötig verhindert“, heißt es in einer Erklärung.

Eine direkte Auswirkung hat die Unterlassungserklärung von Microsoft nicht, denn Zwangsdownload und -Update praktizierte das Unternehmen ohnehin nur in der einjährigen Phase nach Erscheinen von Windows 10, in der es das Betriebssystem kostenlos gab. Zumindest verspricht sich die Verbraucherzentrale aber ein positives Signal für die Zukunft: „Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Softwarehersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zulässig ist und welches nicht“, sagte Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Dass Microsoft bei der Bewerbung von Windows 10 zu weit gegangen ist, räumte Ende 2016 auch Microsofts Marketing-Chef Chris Capossela ein. Mit irreführenden Pop-ups habe man Grenzen überschritten.